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Allgemeine verkaufbedingungen

1. Allgemeine Bedingungen

1.1. Diese Allgemeine Verkaufsbedingungen (weiter AVB) gelten für Abdichtungsfolien und geosynthetische Produkte, die sich im Handelsangebot von Firma Griltex Polska Sp. z o.o. (Złotkowo neben Posen) befinden. Die AVB sind die völlige und alleinige Verkaufsbedingungen im Vertrag, der durch Warenbestellung von dem Käufer und Bestellungsbestätigung von Griltex Polska Sp. z o.o. Złotkowo abgeschlossen wird und sind integraler Bestandteil dieses Vertrags.

1.2. Die Anerkennung der AVB wird angenommen, wenn der Käufer die Bestellungsbestätigung bekommt. Alle andere oder verschiedene Verkaufsbedingungen und andere Bestimmungen sind verbindlich nur im Bereich, in dem sie schriftlich durch Griltex Polska Sp. z o.o. Złotkowo akzeptiert werden.

1.3. In Sachen, die mit diesem Bedingungen nicht bestimmt werden, gelten die Vorschriften des Bürgerliches Gesetzbuches und die Entscheidung von Streitigkeiten ist ausschließlich für das von Griltex Polska Sp. z o.o. Złotkowo örtlich zuständige Gericht zuständig.

2. Bestellungsaufnahme und Bestellungsbestätigung

2.1. Der Käufer bekommt bevor der Bestellungsaufgabe das Handelsnagebot von Griltex Polska Sp. z o.o. Złotkowo und auf Verlangen auch Leistungserklärung oder technische Spezifikation des Produktes mit den Allgemeinen Verkaufsbedingungen.

2.2. Auf Anfrage nach Lieferungsmöglichkeit und Preisen, bekommt der Käufer schriftliche Antwort (Post, Fax, E-Mail), die als ein Kaufvertrag nicht anerkannt werden kann.

2.3. Produktpreise werden Abhängig von Anzahl der Artikel, Zahlungsfristen, zusätzlichen technischen Anforderungen und Transportbedingungen mit dem Käufer vereinbart. Diese Preisen sind ohne Mehrwertsteuer, ohne Zölle und ohne Pflichtgebühren.

2.4. Um den Kaufvertrag zu schließen, soll der Käufer schriftliche Bestellung aufgeben, die bis Bekommen der Bestellungsbestätigung nicht verbindlich ist.

2.5. Schriftliche Bestätigung der Bestellungsannahme von Griltex Polska Sp. z o.o. Złotkowo bestimmt schriftlich durch beide Seiten den Gegenstand und Durchführungsbedingungen des Vertrags, die auf technische Spezifikation des Produktes und die AVB stützen.

3. Lieferung und Vorbehalte beim Warenempfang

3.1. Lieferungen erfolgen gemäß der Bestätigung von Bestellungsannahme als sichere Palettenverpackung. Palettenverpackung enthält Versandspezifikation.

3.2. Wenn eine Lieferung sich wegen die nicht von der Firma Griltex Polska Sp. z o.o. Złotkowo abhängige Ereignisse verspätet wird – Einwirkung der höheren Gewalt, wie Überflutung, Streik, Straßensperre oder Straßenunfall, Unterbrechung in der Lieferung elektrischer Energie oder Rohmaterialien – Lieferungstermin wird entsprechend verlängert.

3.3. Lieferungen können ohne Verantwortung von Griltex Polska Sp. z o.o. Złotkowo aufgegeben oder abgebrochen werden, wenn der Käufer ein Objekt des Insolvenzverfahrens, Vergleichsverfahrens oder der Konkurserklärung wird, oder wenn das Risiko von Pfändung oder Abtretung der Bezahlung an die Gläubiger entsteht, oder wenn der Käufer mit der Zahlung im Verzug für Griltex Polska Sp. z o.o. Złotkowo ist.

3.4. Quantitative oder qualitative Vorbehalte gegen Lieferung beim Empfang der Lieferung, die vom berechtigten Vertreter des Käufers aufgehoben werden, können betreffen:

  • sichtbare mechanische Beschädigung oder Beschmutzung der Ladung,
  • Unstimmigkeit zwischen Lieferung und Spezifikation – Art des Produktes oder/und Anzahl der Sammelverpackungen.

In diesem Fall, soll der Käufer seine Vorbehalte im Frachtbrief sofort einschreiben und mit dem Frachtführer ein Protokoll anfertigen. Der Käufer hat ein Recht zur Ablehnung der Teil oder ganzer Lieferung. Der Eintrag soll Lieferung, Frachtführer und Paletteneinheit, die der Eintrag betrifft, identifizieren.

4. Forderungsansprüche

4.1. Foderungsansprüche können betreffen:

  • Unstimmigkeit zwischen Produkt und Bestellung,
  • Erscheinen von Produktionsfehler,
  • Quantitative Unstimmigkeiten in Sammelverpackungen – Anzahl der Produkten auf Paletten und Rollen,
  • Erscheinen von Rechtsmangel, z. B. wenn Dokumente, die Einführung des Produkts auf dem Markt berechtigen, fehlen.

4.2. Die Grundlage für die Prüfung der qualitativen und rechtlichen Reklamationen ist Kaufbeleg oder Nummer des Kaufbelegs, Etikett des beanstandenden Produkts und Anmeldung auf dem einheitlichen Reklamationsformular mit genauer Beschreibung des Fehlers, mit Bezug zum Lieferschein und – im Rahmen der Möglichkeit – Dokumentation (wie Probestück, Foto, etc.).

4.3. Die Grundlage für die Prüfung der quantitativen Reklamation ist Versandspezifikation und Lieferschein.

4.4. Quantitative Reklamationen sollen in zwei Tagen vom Entdecken des Fehlers eingereicht werden, rechtliche Reklamationen in 7 Tagen und nicht später als ein Monat nach der Annahme von bestellten Produkten. Nach diesem Termin werden Reklamationen nicht geprüft.

4.5. Qualitative Reklamationen sollen in 7 Tagen vom Entdecken des Fehlers eingerichtet werden.

4.6. Muster von Reklamationsformular ist auf dem Wunsch in Griltex Polska Sp. z o.o. Złotkowo auf der Webseite www.griltex.de verfügbar.

4.7. Reklamationsanmeldung berechtigt zum Einstellung der Zahlung für bestellten Produkte nicht.

4.8. Reklamationsansprüche werden nicht anerkennen, wenn falsche Aufbewahrung oder falsche Anwendung von Lieferobjekt festgestellt wird.

4.9. Reklamationsansprüche und andere Schadensersatzansprüche werden in jedem Fall bis Wert von beanstandenden Anzahl der gegebenen Lieferung begrenzt.

4.10. Griltex Polska Sp. z o.o. Złotkowo nimmt keine Verantwortung für verlorene Profite, indirekte Schäden, nachträgliche Schäden und Schäden, die aus Produktionseinstellung entstehen.

5. Eigentumsübergang

5.1. Unabhängig von ausgeführten Lieferung, erfolgt Eigentumsübergang erst nach Bezahlung durch den Käufer den ganzen Betrag für die Produkte mit allen anderen zustehenden Beträgen.

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Zahlungen sollen gemäß Termine, die auf der Verkaufsrechnung bestimmt und gegeben werden, gemacht werden. Wenn eine Zahlung verspätet ist, hat Griltex Polska Sp. z o.o. Złotkowo das Recht, ohne vorherige Benachrichtigung, gesetzliche Zinsen zu berechnen.

6.2. Zahlungen sollen ausschließlich auf dem auf die Rechnung gegebenen Konto von Griltex Polska Sp. z o.o. Złotkowo ohne Abzüge, Gebühren oder Übertragungskosten gemacht werden. Verboten ist Zahlungseinstellung oder partielle Zahlung wegen Ansprüche des Käufers. Abrechnung der anerkannten Reklamation kann nur aufgrund der Korrekturrechnung erfolgen und Zahlungen werden durch Überweisung auf dem Konto oder im Rahmen von Ausgleichbetrag abgerechnet.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Alle Informationen und Dokumente, die den Vertrag und die Vertragsausführung betreffen, sind das Geschäftsgeheimnis von Griltex Polska Sp. z o.o. und können an Dritte ohne schriftliche Zustimmung nicht bekannt gegeben oder von dem Käufer auf anderer Weise nicht benutzt werden. Das gilt auch Informationen, über die der Käufer beim und im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss daneben erfahren hat.

7.2. Diese Allgemeine Verkaufsbedingungen gelten von 01.08.2016.